Was spricht gegen eine Hypnose?
Eine Kontraindikation (Gegenanzeige) ist ein Umstand (z.B. Alter, bestimmte Vorerkrankungen, Verletzungen oder besondere Zustände wie z.B. Schwangerschaft), der gegen eine Hypnosebehandlung spricht. Wird eine Kontraindikation ignoriert, kann daraus die Schädigung eines (Organ-)Systems oder die Verschlechterung einer bestehenden Grunderkrankung resultieren.
Deshalb ist bei gesundheitlichen Problemen vor einer Hypnosesitzung eine medizinische Diagnose unbedingt erforderlich. Eine durch die Hypnose eintretende Symptomverbesserung (z.B. Linderung von Schmerzen) könnte dazu beitragen, dass ernsthafte organische Schädigungen nicht oder erst zu spät erkannt und damit nicht rechtzeitig behandelt werden.
Ich führe keine Hypnose durch bei:
Anfallserkrankungen, Erkrankungen des zentralen Nervensystems wie Epilepsien
schweren Psychosen (z.B. Schizophrenie, endogene Depressionen…)
Thrombose
Menschen mit geistiger Behinderung
kürzlich vorgefallenem Herzinfarkt oder Schlaganfall
bei Kindern und Jugendlichen ohne die Ausdrückliche Genehmigung des gesetzlichen Vertreters
Unter folgenden Umständen wende ich Hypnose nur nach Rücksprache an:
Einnahme von Psychopharmaka
Persönlichkeitsstörungen
Herzerkrankungen (Rücksprache mit Ihrem Facharzt)
Suchterkrankungen (Drogenabhängigkeit, Alkoholabhängigkeit, Medikamentenabhängigkeit)
Schwangerschaft
Aus ethischen Gründen wende ich keine Hypnose an bei Menschen, die Angst davor haben, hypnotisiert zu werden oder aber aus bestimmten persönlichen Gründen nicht hypnotisiert werden möchten. In diesem Fall kann die Yager-Therapie eingesetzt werden. So können auch ohne formale Hypnose unfassbare Ergebnisse für den Klienten erreicht werden. Zudem ist es jederzeit möglich, inhaltsfrei zu arbeiten. Das heißt, Sie müssen mir zu Dingen, über die Sie nicht reden wollen oder können, nichts erzählen.
Natürlich verbietet es sich für mich, Menschen ohne ihre ausdrückliche Zustimmung zu hypnotisieren.